Abrechnung
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Am 01.06.2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die für die deutschen Landwirte einige gesetzliche Änderungen mit sich bringt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Die Düngeverordnung schreibt vor, dass jeder Landwirt vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (> 50 kg N / ha und > 30 kg P / ha) den Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, auf der er Gülle ausbringen will, berechnen muss.
Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen. Bei der Durchführung der Düngung darf der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme grundsätzlich nicht überschritten werden.
Über organische Düngemittel aller Art darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes maximal 170 kg Stickstoff je Hektar ausgebracht werden.
Das Düngen von Acker- und Grünland ist nur in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Kulturen erlaubt. In den sogenannten Sperrfristen ist das Düngen verboten.
Der Maschinenring bietet rund um das Nährstoffmanagement viele Dienstleistungen. Erstellung der Düngebedarfsermittlung und -bilanzierung, Beratung rund um dein Nährstoffmanagement oder Unterstützung bei der Vermittlung von Wirtschaftsdünger oder Lagerraum.
Für weitere Informationen wie Du dein Maschinenring beim Thema Nährstoffmanagement unterstützen kannst, wende Dich bitte an Deinen Ansprechpartner vor Ort.
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Ermittlung des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanzen
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